BARRIEREFREIHEIT

KONFORMITÄT
MIT DEM BFSG
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Hinweis Barrierefreiheit folitec

Stand 06.11.2025 | Konformität mit dem BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Firma folitec Agrarfolien Vertriebs GmbH misst der Barrierefreiheit einen hohen Stellenwert bei. Wir haben unsere Homepage verbessert und so gestaltet, dass sie für alle Menschen zugänglich ist, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und technischen Möglichkeiten. Die Homepage ist so konzipiert, dass alle Inhalte i.d.R. mit 2 Klicks erreichbar sind.

Im Rahmen unserer Bemühungen setzen wir das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die darauf basierenden Richtlinien und Standards gewissenhaft um, obwohl wir dies nicht müssen. Dies beinhaltet unter anderem:

Klare und verständliche Sprache
Wir haben unsere Inhalte so formuliert, dass sie leicht verständlich sind.

Alternative Texte für Bilder und Grafiken
Wo immer möglich, stellen wir alternative Textbeschreibungen für visuelle Elemente bereit, um deren Inhalt auch für Nutzer von Screenreadern zugänglich zu machen.

Tastaturbedienbarkeit
Wir haben unseren Cookie Banner aktualisiert, sodass dieser auch ohne Maus bedient werden kann.

Ausreichende Kontraste
Wir legen Wert auf eine gute Lesbarkeit durch ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund.

Strukturierte Inhalte
Wir verwenden semantische Auszeichnungen und Überschriften, um die Struktur unserer Inhalte klar zu vermitteln.

Formulare und Eingabefelder
Wir haben unser Kontaktformular so gestaltet, dass es leicht auszufüllen und zu verstehen ist. Unsere Schnell-Anfrage ist unter allen Produkten und Informationen zu finden. Hier können Besucher direkt mit folitec Kontakt aufnehmen.

Multimedia-Inhalte
Unsere Videos sind mit großen und lesefreundlichen Bildunterschriften versehen worden.

Bei Downloads, insbesondere PDF / Word:
Diese Dateien sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei, wir arbeiten daran.

Marktüberwachungsbehörde
Aktuell (Stand April 2025) ist die Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Rheinland-Pfalz noch nicht explizit benannt.

Viele Bundesländer, einschließlich Rheinland-Pfalz (wo wir ansässig sind), sind derzeit noch in der Phase der Umsetzung der durch das BFSG übertragenen Aufgaben zur Marktüberwachung. Die Zuständigkeiten werden voraussichtlich in den kommenden Monaten konkretisiert. Sobald die offizielle Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz die Informationen zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde veröffentlicht, werden wir diese hier aufzeigen:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz